Das Wohnungseigentumsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, nicht nur von den gesetzlichen Grundlagen, deren fortlaufenden Veränderungen und dem stark örtlich differenzierten Richterrecht geprägt, sondern durch die Komplexität der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst. Einer heterogenen Gruppe mit teils gegensätzlichen Interessen und unterschiedlichen Wünschen, die zunächst nur das gemeinsame Eigentum verbindet. Hier kann ich dank meiner umfassenden Erfahrung auch zur Schlichtung von seit längerer Zeit bestehender Differenzen beitragen.
Aufgrund meiner Spezialisierung nicht nur im Wohnungseigentumsrecht sondern auch im Bau- und Architektenrecht stehe ich Ihnen von der Mangelverfolgung gegenüber dem Bauträger oder Aufteiler, über die Gestaltung der Teilungserklärung und der Vorbereitung und Überprüfung von Beschlüssen bis hin zur Begleitung umfassender Sanierungsvorhaben im bewohnten Bestand, beratend und tatkräftig zur Seite. Ich verfüge über enge Kontakte zu Verwaltern, Sachverständigen und zuverlässigen Fachunternehmen, so dass meine Beratung umfassend und aus einer Hand erfolgt.