Im privaten Baurecht erstelle und überprüfe ich Werkverträge nach BGB und VOB/B und kann so bereits im Vorfeld regulierend eingreifen. Nach Abschluss der Verträge begleite ich Sie bei der Umsetzung Ihrer Ansprüche auf Fertigstellung und Mangelbeseitigung und unterstütze Sie auch bei der Abnahme und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.